Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

Der Kanzleistandort Rostock ist durch die DEKRA nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert worden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen erläutern, was das bedeutet.

In einer Rechtsanwaltskanzlei laufen täglich wiederkehrende Tätigkeiten, sogenannte Prozesse, ab. Beispielsweise der Posteingang und dessen weitere Verarbeitung. Diese Abläufe innerhalb der Kanzlei sind standardisiert worden, um Ihnen eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ohne dabei den individuellen Aspekt Ihres Falles zu vernachlässigen. In einem speziellen Handbuch sind die Arbeitsabläufe festgehalten. Diese internen Prozesse werden regelmäßig von unabhängigen Gesellschaften wie in unserer Kanzlei durch die DEKRA anhand der DIN EN ISO 9001 überprüft und zertifiziert. Damit verfügt unser Kanzleistandort Rostock über ein geprüftes Qualitätsmanagement, das internationalen Standards entspricht. Es wird hierdurch ermöglicht, ein hohes Niveau der
Kanzleiabläufe sicherzustellen.

In einer QM-Norm steht generell, welche Anforderungen das Management eines Unternehmens, wozu auch der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei zählt, erfüllen muss, um einen bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen. Die Norm kann sowohl der internen Information für die Umsetzung innerhalb des Unternehmens dienen als auch als Nachweis der standardisierten Abläufe gegenüber Dritten.

Die Anforderungen und Maßstäbe der Einhaltung der DIN EN ISO 9001 wird dabei einmal jährlich durch die DEKRA überprüft und die internen Kanzleiabläufe gegebenenfalls angepasst.