Arbeitsgerichtliches Onlinemahnverfahren der Rechtsanwaltskanzlei Richard Albrecht Rostock
1. Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren bietet sich gerade zum Beispiel für ausstehenden Lohn, also unstreitige Forderungen, an. Typische Forderungen des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens sind Arbeitsentgelt, Gratifikationen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Schadensersatz im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.
Hierfür ist das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren geeignet. Dieses Mahnverfahren ist schneller als das herkömmliche Klageverfahren. Wir bieten Ihnen die Abwicklung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens bundesweit an.
Die Widerspruchs- und Einspruchsfrist gegen einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid beträgt im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren nur eine Woche.
Wenn der Schuldner trotz erwirktem Mahnbescheid nicht zahlt, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt.
Sollte der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, geht das Verfahren in das gerichtliche Verfahren über.
Wir übernehmen dann für Sie die gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht oder beauftragen für Sie einen geeigneten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
2. Kostensicherheit
Auf Ihre Anfrage hin unterbreiten wir Ihnen zunächst ein kostenloses Honorarangebot. Wir erläutern Ihnen die anfallenden gesetzlichen Gebühren für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie auch die möglichen Kosten für ein nachfolgendes Gerichtsverfahren.
Wichtig ist der Kostenvorteil bei der Einleitung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens. Hier fällt nur eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 3305 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Sollte das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren übergehen, werden diese Gebühren auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren angerechnet.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung rechnen wir die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren selbstverständlich auch über Ihre Rechtsschutzversicherung ab. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/er Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen.
Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.
3. kurzfristige Bearbeitung
Wir sichern Ihnen eine kurzfristige Bearbeitung, also Beantragung des Mahnbescheides, zu. In der Regel werden wir diesen innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Mahngericht für Sie beantragen und Ihnen hierzu eine Antragsdurchschrift zukommen lassen.
